Beglaubigte Übersetzungen: Meine 5 Lieblingsmärchen

Wer regelmäßig Anfragen im Bereich Urkunden-Übersetzungen erhält, kann ein Liedchen singen – von hartnäckigen Mythen rund um Stempel.

Vereidigte Übersetzer dürfen Dokumente beglaubigen.

Das wäre sehr schön.

Denn es würde uns ein stattliches Zusatzeinkommen bescheren. Leider ist dem nicht so.

Beglaubigte Kopien von Dokumente erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Ihrer Schule, dem Bürgerbüro, Ämtern und auch Notaren.

Notare dürfen Übersetzung beglaubigen.

Das wäre noch schöner.

Ein Übersetzer „beglaubigt“ im Sinne von bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Namensstempel die Korrektheit einer Übersetzung.

Nur wer in der entsprechenden Liste beim Gericht seines Wohnsitzes geführt wird, darf Übersetzungen beglaubigen.

Ein Notar genießt natürlich Kraft seines Amtes ein hohes Maß an Vertrauen; allerdings kann er schlecht die Korrektheit einer Übersetzung bestätigen, wenn er nicht über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass ein Notar auch beeidigter Übersetzer in Personalunion ist – so einen Glücksgriff macht man aber vermutlich selten 🙂

Übersetzungsbüros erstellen beglaubigte Übersetzungen

Das sollten wir präzisieren.

Übersetzungen dürfen nur von Einzelpersonen beglaubigt werden, die mit ihrem Namensstempel und ihrer Unterschrift die Korrektheit ihrer Arbeit bestätigen.

Eine Übersetzungsbüro hat eher selten vereidigte Übersetzer fest im Team – sei es angestellt oder freischaffend. Die „klassischen“ Agenturen geben schlicht derlei Aufträge an freie Subunternehmer weiter.
Im Klartext: Wenn Sie eine Agentur mit einer beglaubigten Übersetzung beauftragen, ist möglicherweise noch völlig unklar, wer diese wann übernimmt. Das ist völlig in Ordnung, sollte aber jedem klar sein 🙂

Beglaubigte Übersetzungen kann man online erledigen.

Das ist eine „Halbwahrheit“.

Grundsätzlich muss eine Original-Unterschrift und Stempelabdruck des Übersetzers im Original vorliegen. Wir schreiben allerdings das Jahr 2019, und auch in diesem Bereich kehrt der Fortschritt ein.

In manchen Ländern bzw. bei manchen Empfängern ist auch Erstellung mittels elektronischer Signatur gestattet. Damit steht grundsätzlich einem Empfang sogar am gleichen Tag nichts im Weg. Allerdings sollte immer beim Empfänger nachgefragt werden, ob diese Form akzeptiert wird.

Alle Sprachen in einem Abwasch

Meine Wenigkeit ist vereidigt für englisch und spanisch.

Das heißt konkret: Ich darf Übersetzungen in der Kombination englisch-deutsch-englisch und spanisch-deutsch-spanisch vornehmen, weil ich in Deutschland vereidigt bin. Aber leider nicht englisch-spanisch oder umgekehrt.

Kein Märchen:

Wer es richtig eilig hat, findet vielleicht eines der häufig nachgefragten Dokumente in meinem Shop, z.B. Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Abiturzeugnis.

Schneller geht`s eigentlich nicht:

1. Bezahlen 2. Dokument senden 3. Übersetzung erhalten.

Margit

Worte mit Mehrwert: Für Kunden, Ranking, Image - und Umsatz.

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