Brauchen Sie für die Übersetzung Original-Zeugnisse?

Im Prinzip nein.

Bei einer beglaubigten Übersetzung werden keine Dokumente beurkundet, in der Form, wie dies bei einem Notar geschieht. Es wird die Korrektheit der Übersetzung und Übereinstimmung mit der Textvorlage bescheinigt. Dies kann selbstverständlich auch anhand einer kopierten Vorlage geschehen.

Den überwiegenden Teil von Zeugnis-Übersetzungen habe ich im Laufe vieler Jahre basierend auf einer Kopie erstellt. Allerdings wird in einem Begleitblatt dokumentiert, ob ein Original oder eine Kopie vorlag.

Deshalb sollte in jedem Fall genau recherchiert werden, was der Empfänger der Dokumente wünscht.