Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Werbetext & Lektorat

 

Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Urheberrecht

Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten analog, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung

Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Ablieferung des Werkes innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, Abschlags-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten und 1/3 nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

Bei Zahlungsverzug berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben eine Entschädigung für Mehraufwand in Höhe von 5,00 € und ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (bei Privatpersonen 5 %). Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, während dieser Zeit weitere Leistungen einzustellen.

Reisezeiten werden mit 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Fremdkosten, wie zum Beispiel Übernachtungen, Reisekosten, Telefongebühren, Fotokopien, Honorare von Unterauftragnehmern werden nach Beleg ohne Aufschlag weiterberechnet. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,40 €/km berechnet.

Subunternehmer

Die Auftragnehmerin kann sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn sie es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll hält, Dritter bedienen.

Abnahme, Beanstandungen

Nach Ablieferung des Entwurfs hat der Auftraggeber diesen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder innerhalb von 10 Tagen Nachbesserungswünsche anzumelden. Geschieht dies nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Abnahme als erteilt.

Eine erste Umänderung des Entwurfs ist im Honorar enthalten. Werden nach dieser ersten Änderung weitere Umarbeitungen gewünscht, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

Sollte der Auftrag beinhalten, einen suchmaschinen-optimierten Text für das Internet zu entwerfen, kann die Auftragnehmerin kein bestimmtes Resultat bei Suchmaschinen garantieren, da es zum einen verschiedene Suchmaschinen mit verschiedenen Suchalgorithmen gibt und zum anderen das Internet sich ständig ändert, so dass beispielsweise neu erscheinende Texte aufgrund verschiedener Faktoren den Text des Auftraggebers im Ranking der Suchergebnisse überholen.

Nutzungsrechte

Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht übertragen. Zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf es der schriftlichen Vereinbarung.

Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vertraglich vorgesehen genutzt (was auch die Nutzung in zusätzlichen Medien beinhaltet), so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er tatsächlich nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei.

Haftung

Bei der Abnahme hat der Auftraggeber die Texte auf sachliche und formale Richtigkeit zu prüfen. Mit der Abnahme geht die Haftung für sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für vollständige Fehlerfreiheit der Texte.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte und haftet nicht für Verstöße im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Die Auftragnehmerin wird es bei der Formulierung ihrer Entwürfe pflichtgemäß vermeiden, Rechte anderer, insbesondere für sie ohne Recherche erkennbare Kennzeichen- und Urheberrechte, zu verletzen. Die Haftung der Auftragnehmerin für solche Verstöße, die ihr dennoch ausnahmsweise unterlaufen, ist hinsichtlich Vermögensschäden auf Seiten des Auftraggebers begrenzt auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und im Falle von einfacher Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin auf typische und in Art und Umfang vorhersehbare Schäden.

Sollten Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers nicht elektronisch, sondern auf dem Postweg versendet werden, erfolgt die Versendung auf Gefahr des Auftraggebers.

Sollte der Auftraggeber der Auftragnehmerin Zugangsdaten zu seinen Nutzerkonten, etwa bei Google, übergeben, damit sie zur Auftragsbearbeitung Daten von dort direkt abrufen kann, wird die Auftragnehmerin solche Zugangsdaten unter Beachtung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen verwahren und vor dem Zugriff Dritter schützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten nach Beendigung des Auftrags abzuändern. Sollten nach Überlassung der Zugangsdaten an die Auftragnehmerin dem Auftraggeber durch unbefugte Benutzung seines Kontos Schäden verursacht werden, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass diese nicht durch pflichtwidrige Handlungen der Auftragnehmerin kausal verursacht wurden.

Exklusivität

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch für Kunden mit gleichen Geschäftsfeldern oder Hersteller gleichartiger Produkte tätig zu werden.

Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Wirksamkeit

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich “Übersetzung”

 

Präambel

Frau Margit Sies-Gurel, Alte Landstr. 18, 85521 Ottobrunn, beeidigte Übersetzerin für Englisch und Spanisch, (im Folgenden „Auftragnehmerin“) hat sich auf Fachübersetzungen im Bereich Recht und Wirtschaft spezialisiert.

 

1.    Geltungsbereich

(1)     Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2)     Der Kunde wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen und erhält durch entsprechende Vorlage die Möglichkeit zur Kenntnisnahme. Durch seine verbindliche Auftragserteilung nach Ziffer 2 erkennt er diese AGB an.

(3)    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.   Auftragserteilung, Bindefrist

(1)     Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per e-Mail annimmt.

(2)     Die Auftragnehmerin ist an ihre Angebote 4 Wochen lang gebunden. Danach kann sie ein neues Angebot abgeben oder das bestehende verlängern.

(3)    Geschuldet wird von der Auftragnehmerin die Übersetzung, nicht jedoch die inhaltliche Überprüfung der ihr überlassenen Texte.

3.      Umfang der Übersetzung  / Leistungsgegenstand

 (1)     Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die in dem jeweiligen Einzelauftrag vertraglich vereinbarten Leistungen und Ausfertigungen der Übersetzung.

 (2)     Die Auftragnehmerin kann sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn sie es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll hält, Dritter bedienen. Direkte Kontakte und Absprachen  zwischen dem Kunden und dem beauftragten Dritten bedürfen der Genehmigung der Auftragnehmerin.

4.    Mitwirkungs – und Aufklärungspflichten des Kunden

(1)     Der Kunde hat die Auftragnehmerin bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Verwendungszweck, etc.).

(2)    Informationen und Unterlagen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.) sowie Genehmigungen, Freigaben und Weisungen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert bei Auftragsvergabe bzw. so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. zu erteilen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.

 (3)     Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält die Auftragnehmerin vom Kunden keine Fachterminologie, relevanten Unterlagen, Informationen oder anderslautende Anweisungen, so wählt sie bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version.

 (4)     Der Kunde ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.

 (5)     Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für ggf. erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(6)     Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin und  gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

5.    Mängelbeseitigung /Abnahme

(1)     Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie von Seiten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(2)     Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

 (3)     Sofern es sich bei  dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der folgenden Besonderheit:

Sofern es sich um festgestellte oder feststellbare Mängel handelt, muss der Kunde diesen Mangel unter genauer Angabe gegenüber der Auftragnehmerin unverzüglich und schriftlich anzeigen. Unterlässt er dies, so verliert er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen dieser Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Diese Rügepflicht gilt nicht für verdeckte Mängel.

(4)     Die Abnahme richtet sich nach § 640 BGB. Sie hat – sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird – innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang der Leistung beim Kunden zu erfolgen.

6.      Haftung

(1)     Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Haftung aufgrund von der Auftragnehmerin übernommener Garantien und aufgrund Arglist bleibt unberührt.

(2)     Die Haftung der Auftragnehmerin aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

 (3)     Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 (4)     Die Auftragnehmerin übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.

(5)     Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt in der Regel per Post. Sofern auf Wunsch des Kunden die elektronische Übertragung gewählt wird, erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für schuldhafte, unvollständige oder durch die elektronische Übertragung verlorengegangene Texte und Daten.

(6)     Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin kann bei vertraulichem und geheimem Inhalt, wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten, keine absolute Geheimhaltung gewährleistet werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzt sie Anti-Virus-Software und empfiehlt dies auch den Kunden.

 (7)     Soweit die Auftragnehmerin mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

7.    Berufsgeheimnis/ Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin, ihre freien Mitarbeiter oder sonstige von ihr beauftragte Dritte  verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Alle Texte werden vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst sind, sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen Publikation veröffentlicht wurden.

8.    Liefertermine

(1)    Lieferfristen und – termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend.

(2)     Die Auftragnehmerin kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Leistungsverzögerungen, die der Kunde selbst verursacht, vor allem indem er zur Erfüllung des Auftrags nötige Informationen nicht termingerecht zur Verfügung stellt, und durch alle anderen Maßnahmen, die die Leistungen der Auftragnehmerin wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

 (3)     Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

9.    Vergütung

(1)     Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Wort, Zeile oder Seite oder nach Aufwand und ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung ohne Abzug fällig.

(2)     Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen.

Bei Verträgen mit privaten Kunden ist die Mehrwertsteuer im Endpreis gesondert aufgeführt enthalten.

In allen anderen Fällen handelt es sich  – sofern nichts anderes vereinbart ist – bei dem vereinbarten Preis, um den Nettopreis.

Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

(3)     Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

(4)     Bei Zahlungsverzug berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben eine Entschädigung für Mehraufwand in Höhe von 5,00 € und ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (bei Privatpersonen 5 %).

(5)     Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, während dieser Zeit weitere Leistungen einzustellen.

10.    Eigentumsvorbehalt /  Übertragung von  Nutzungsrechten

(1)     Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

(2)     Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Übersetzungsleistung.

11.    Sonstiges

(1)     Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)     Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.