Werden sämtliche Details in Zeugnissen übersetzt?

Sämtliche Fächer und Noten werden, sofern möglich, übersetzt oder in der Zielsprache erklärt.

Abkürzungen und Fußnoten werden, soweit möglich, entschlüsselt und übersetzt. Juristische Vermerke zu Schulsystemen, Beschlüssen, Rechtsmittel-Belehrungen u.ä. werden nicht übersetzt, da in diesem Zusammenhang nicht relevant; die entsprechenden Auslassungen werden deutlich gekennzeichnet.