Sämtliche Fächer und Noten werden, sofern möglich, übersetzt oder in der Zielsprache erklärt.
Abkürzungen und Fußnoten werden, soweit möglich, entschlüsselt und übersetzt. Juristische Vermerke zu Schulsystemen, Beschlüssen, Rechtsmittel-Belehrungen u.ä. werden nicht übersetzt, da in diesem Zusammenhang nicht relevant; die entsprechenden Auslassungen werden deutlich gekennzeichnet.