Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen
Können Sie bei der Anerkennung von Schulabschlüssen helfen?
Bei der Übersetzung von Zeugnissen werden Schultyp und Berufsbezeichnung möglichst genau übersetzt oder eine deutsche oder fremdsprachige Entsprechung gefunden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Behörden, etwa den Kultusministerien oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Ständigen Kultusministerkonferenz
in Bonn.
Diese Angaben beruhen unter anderem auf Informationen des Landgerichts München 1, den Richtlinien zur Urkundenübersetzung aus dem Jahr 1997, herausgeben vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), sowie auf Informationen des Auswärtigen Amtes.
Brauchen Sie für die Übersetzung Original-Zeugnisse?
Im Prinzip nein.
Bei einer beglaubigten Übersetzung werden keine Dokumente beurkundet, in der Form, wie dies bei einem Notar geschieht. Es wird die Korrektheit der Übersetzung und Übereinstimmung mit der Textvorlage bescheinigt. Dies kann selbstverständlich auch anhand einer kopierten Vorlage geschehen.
Den überwiegenden Teil von Zeugnis-Übersetzungen habe ich im Laufe vieler Jahre basierend auf einer Kopie erstellt. Allerdings wird in einem Begleitblatt dokumentiert, ob ein Original oder eine Kopie vorlag.
Deshalb sollte in jedem Fall genau recherchiert werden, was der Empfänger der Dokumente wünscht.
Was ist bei der Zusendung von Scans zu beachten?
Um Verzögerungen zu vermeiden und im Sinne einer zügigen Abwicklung beachte bitte Folgendes:
– Auflösung idealerweise mindestens 300 dpi
– Zusendung möglichst als pdf/jpeg
– Bei hellen Stempelabdrucken bitte Lesbarkeit prüfen
– Achte darauf, dass keine Seitenränder abgeschnitten sind und alle Inhalte vollständig wiedergegeben werden und lesbar sind (Fußnoten, Stempel, etc.)
Und zu guter Letzt:
– Rückseiten nicht vergessen 🙂
Werden sämtliche Details in Zeugnissen übersetzt?
Sämtliche Fächer und Noten werden, sofern möglich, übersetzt oder in der Zielsprache erklärt.
Abkürzungen und Fußnoten werden, soweit möglich, entschlüsselt und übersetzt. Juristische Vermerke zu Schulsystemen, Beschlüssen, Rechtsmittel-Belehrungen u.ä. werden nicht übersetzt, da in diesem Zusammenhang nicht relevant; die entsprechenden Auslassungen werden deutlich gekennzeichnet.
Kann ich beglaubigte Kopien meiner Zeugnisse erhalten?
Nein, denn bei einer beglaubigten Übersetzung werden keine Dokumente beglaubigt, sondern die Korrektheit der Übersetzung bestätigt.
Beglaubigte Abschriften erhält man in aller Regel am Institut, das das Zeugnis ausgestellt hat, oder bei der örtlichen Gemeinde.
Kann ich mehrere Ausfertigungen meiner beglaubigten Übersetzung erhalten?
Pro zusätzliche Ausfertigung berechne ich 7,50 €, zzgl. MwSt.
Solltest du im laufenden Jahr noch weitere Exemplare benötigen, berechne ich pauschal 25,00 €.
Kann ich die Lieferzeit beschleunigen?
Gerne kannst du mir vorab eine Kopie der Überweisung zusenden.
Kann ich die beglaubigten Zeugnisübersetzungen vorab als Scan erhalten?
Grundsätzlich gerne als Scan vorab, gegen geringen Aufpreis.
Dieser Scan allein wird aber vermutlich nichts nützen, da beglaubigte Übersetzungen immer mit Original-Stempelabdruck und Unterschrift des Übersetzers vorgelegt werden müssen.
Kann ich die Zeugnisse auch selbst übersetzen und danach beglaubigen lassen?
Grundsätzlich ja. Eine Word-Datei ohne spezielle Formatierungen überprüfe ich gerne nach Aufwand und berechne dies entsprechend. Da bei beglaubigten Übersetzungen aber eine Vielzahl von Formalien zu berücksichtigen ist (Fußnoten, Stempelinhalte, etc.), und ich seit vielen Jahren unzählige Zeugnisse und Formate bearbeitet habe, steht die Kostenersparnis erfahrungsgemäß in keinem Verhältnis zu deinem eigenen Aufwand