Beglaubigte Übersetzung
Kurz erklärt – Schnell verstanden.
Warum gibt es vereidigte, anerkannte oder ermächtigte Übersetzer
Wie genau lautet Ihre Berufsbezeichnung?
Dolmetscher und Übersetzer – wo liegt der Unterschied?
Wie werden beglaubigte Übersetzungen ausgefertigt?
Brauchen Sie für die Beglaubigung Original-Dokumente?
Wie schicke ich meine Original-Unterlagen am besten zu?
Was versteht man unter einer Apostille?
Mit welchen Kosten kann ich bei beglaubigten Übersetzungen ca. rechnen?
Sind beglaubigte Übersetzungen teurer als gewöhnliche?
Berechnen Sie für die Beglaubigung Zusatzkosten?
Wie schnell erhalte ich die Übersetzungen?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Wie berechnen Sie kleine Textumfänge (Urkunden, Bescheinigungen, etc.)?
Warum gibt es vereidigte, anerkannte oder ermächtigte Übersetzer?
In Deutschland ist der Beruf des Übersetzers nicht geschützt.
Jeder, der sich für qualifiziert hält, darf Übersetzungen anbieten. Die Folgen sind vor allem im juristischen Umfeld (Immobilienkauf, Firmengründung, Gerichtsverhandlungen) oft unerfreulich und manchmal kostspielig.
Um ein Maximum an Genauigkeit zu gewährleisten, verlangen deshalb gerade Behörden oft beglaubigte Übersetzungen, die nur von öffentlich anerkannten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden dürfen.
Diese wurden vom Präsidenten des Landgerichts ihres Wohnorts bestellt und werden dann in den Dolmetscher- und Übersetzerlisten, die bei den Landgerichten vorliegen, geführt. Sie sind autorisiert, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Wie genau lautet Ihre Berufsbezeichnung?
Ich bin Übersetzerin für englisch und spanisch, staatlich geprüft und beeidigt beim Landgericht München I. Ich bin keine Dolmetscherin.
Dolmetscher und Übersetzer – wo liegt der Unterschied?
Der Übersetzer überträgt schriftlich von einer Sprache in die andere, der Dolmetscher mündlich. Dolmetscher haben meist eine andere oder zusätzliche Ausbildung mit anderen inhaltlichen Schwerpunkten absolviert als Übersetzer.
Der Übersetzer bestätigt mit Namensstempel und Unterschrift die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit der Textvorlage. Die Übersetzung wird mit der
Textvorlage “untrennbar” verbunden, beispielsweise
mit Klammer und Klebesiegel. In Bayern vermerkt der
Übersetzer, dass er in diesem Bundesland vereidigt wurde,
Ausgangssprache, Ort und Datum und unterzeichnet.
Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit dem Original- Stempelabdruck des Übersetzers und können nicht als e-Mail versandt werden.
Mit der „Beglaubigung“ wird die Korrektheit der Übersetzung bestätigt. Ein Übersetzer beurkundet jedoch keine Dokumente in der Form, wie dies bei einem Notar oder einer Behörde geschieht.
Brauchen Sie für die Beglaubigung Original-Dokumente?
Grundsätzlich nein, denn da, wie zuvor beschrieben, keine Dokumente beglaubigt werden, sondern die Korrektheit der Übersetzung bestätigt wird, ist grundsätzlich nur entscheidend, dass die Ausgangstexte komplett vorliegen und einwandfrei lesbar ist. In einem Begleitblatt wird vermerkt, ob das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine normale Kopie vorlag. In vielen Fällen müssen die Originale aber aus dem einfachen Grund der Lesbarkeit vorgelegt werden, weil z. B. Urkunden auf speziellem Papier ausgestellt wurden oder mit einer Vielzahl von Stempeln versehen sind, die übersetzt oder zumindest sinngemäß wiedergeben werden müssen, und diese in Kopie meist nicht mehr einwandfrei zu deuten sind. Gerade ausländische Urkunden sind oft auch in besonderer Weise verbunden und können daher nicht per e-Mail oder Fax versandt werden.
Wie schicke ich meine Original-Unterlagen am besten zu?
Am besten per Einschreiben / Einwurf. Diese Variante ist kostengünstiger, mit weniger Aufwand verbunden als ein Einschreiben mit Rückschein und hat den Vorteil, dass bei Abwesenheit des Empfängers die Unterlagen nicht bei der Post abgeholt werden müssen. Die Möglichkeit der Nachforschung bei Verlust ist auch bei Einschreiben / Einwurf gegeben. Gerade bei engen Zeitvorgaben empfiehlt sich auch die Rücksendung per Einschreiben / Einwurf. Sollte im Einzelfall ich den Nachweis benötigen, dass eine bestimmte berechtigte Person die Unterlagen erhalten hat, sende ich nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Kosten die Unterlagen als Einschreiben / Rückschein.
Eine Apostille ist eine Bestätigung der Beeidigung des Übersetzers, die vom Landgericht seines Wohnorts ausgestellt wird.
Mit einer Legalisation wird die Echtheit einer ausländischen Urkunde bestätigt durch das Konsulat des Staates, in dem sie eingesetzt werden soll. Ein Sonderfall ist die „Haager Apostille“, mit der ebenfalls die Echtheit einer Urkunde bestätigt wird. Sie wird durch die Behörde des Staates, in dem sie ausgestellt wurde, ausgefertigt. Eine zusätzliche Bestätigung durch das Konsulat des Staates, in dem sie eingesetzt werden soll, ist dann aufgrund wechselseitiger völkerrechtlicher Verträge nicht mehr erforderlich.
Mit welchen Kosten kann ich bei beglaubigten Übersetzungen rechnen?
Meine Zeilenpreise bewegen sich zwischen 1,00 € und 2,00 €, errechnet auf Basis von 55 Anschlägen des Zieltextes im Word-Format. Das Mindesthonorar für beglaubigte Übersetzungen beträgt 50,00 €, zzgl. MwSt.
Gerade bei beglaubigten Übersetzungen (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) sind jedoch die Ausgangstexte meist nicht elektronisch zählbar. Aus diesem Grund unterbreite ich, wann immer dies möglich ist, Festpreisangebote nach Abschätzung des voraussichtlichen Aufwands. Diese lassen sich zum Vergleich unschwer auf Zeilenpreise umrechnen, geben jedoch beiden Seiten im voraus maximale Kalkulationssicherheit – ohne böse Überraschungen für den Kunden oder versteckte Zusatzkosten. Verbindliche Angebote sind grundsätzlich erst nach Vorlage des gesamten Textumfangs möglich.
Sind beglaubigte Übersetzungen teurer als gewöhnliche?
Nein, denn da ich keine „Rohübersetzungen”, Stehgreif-Übersetzungen, u. ä. anbiete, unterscheiden sich bei mir beglaubigte Übersetzungen weder qualitativ noch preislich von gewöhnlichen. Ich berechne nur die genannten Kosten für Mehraufwand.
Berechnen Sie für die Beglaubigung Zusatzkosten?
Für die Beglaubigung berechne ich pauschal pro Auftrag 15,00 € 1 Dokument), zzgl. MwSt. Jedes weitere Dokument 12,00 €.
Außerdem nach Rücksprache eventuell anfallende Kosten für Kuriere, Einschreiben mit Rückschein u.ä.
Wie schnell erhalte ich die beglaubigten Übersetzungen?
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3-4 Werktage plus Postweg. Bei Standard-Dokumente (Führungszeugnis, Geburtsurkunden, Abiturzeugnis, etc.) gerne Eilservice anfragen.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer und IBAN-Nummer, SWIFT-Code und Umsatzsteuer-Ident-Nr. befinden sich auf der Rechnung.
Privatkunden bitte ich um Vorab-Überweisung auf das von mir benannte Konto.
Sämtliche Preise sind Nettopreise, zzgl. MwSt.
Wie berechnen Sie kleine Umfänge mit wenig Text?
Für sehr kleine Umfänge fällt ein Mindesthonorar von 50,00 € an, zuzüglich Mehrwertsteuer.