Beglaubigte Übersetzung - englisch und spanisch
Qualität mit Brief und Siegel - für Firmen und Privatpersonen.
Jobsuche in den USA, Firmengründung in England oder Hochzeit auf Mauritius:
Was immer Sie planen - Sie wissen bereits: Sie benötigen eine beglaubigte
Übersetzung. Und was Sie noch nicht wissen, erfahren Sie hier bei Fragen und Antworten.
Verständlich, dass Sie Ihre persönlichen oder vertraulichen Vorgänge nicht irgend jemandem anvertrauen möchten.
Dass ich von Berufs wegen zur Geheimhaltung verpflichtet bin, erwähne ich nur der Form halber, denn Verantwortungsbewusstsein und Diskretion im Umgang mit sensiblen Firmen- und Personendaten ist für mich kein Thema, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Ich bin als Übersetzerin für Englisch und Spanisch beeidigt beim Landgericht
München I und befugt, Übersetzungen zu beglaubigen.
Was heißt das genau?
Ich bestätige mit Namensstempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Originaltext und vermerke, ob mir ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie des übersetzten Dokuments vorlag.
Das erklärt bereits, dass ich Original-Unterlagen grundsätzlich nicht zwingend benötige, dies aber in vielen Fällen wünschenswert ist, da gerade Behörden-
dokumente oft in Kopie schlecht lesbar sind oder besondere Formate ohne größeren Aufwand nur auf dem Postweg übermittelt werden können.
Preislich unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung bei mir nicht von einer gewöhnlichen. Sie sind doch auch der Meinung, dass die Qualität einer Arbeit
nicht von einem Stempel abhängen sollte?
Es versteht sich von selbst, dass bei Urkunden, insbesondere bei der Übersetzung von Zeugnissen, das Format nach Möglichkeit an die Textvorlage angepasst, Schultypen und Abschlüsse erklärt werden, sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht. Und auch jeder einzelne Stempel-Abdruck u.ä. in der Übersetzung erwähnt wird. Dies erklärt sicherlich auch ein Mindesthonorar von 50,00 €.
Wichtig für Sie:
Bei einer beglaubigten Übersetzung werden durch den Übersetzer keine Dokumente beurkundet oder in der Form zertifiziert, wie dies ein Notar durchführt.
Beglaubigt im Sinne von “bestätigt” wird die Korrektheit der Übersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur gültig mit Original-Stempelabdruck des
Übersetzers, und nicht etwa einer Agentur, und kann nicht per e-Mail versandt
werden.
Das heißt für Ihre zeitliche Planung: Zuzüglich zur Bearbeitungszeit zur
Sicherheit zwei Tage Postweg, Kurierdienst oder persönliche Abholung
einkalkulieren.
Und: Am Anfang von allem steht Ihre Anfrage.
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