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Fragen & Antworten zu beglaubigten Übersetzungen
2. Wie genau lautet Ihre Berufsbezeichnung? 3. Dolmetscher und einem Übersetzer - wo liegt der Unterschied? 4. Wie werden beglaubigte Übersetzungen angefertigt? 5. Benötigen Sie für beglaubigte Übersetzungen die Original-Dokumente? 6. Wie schicke ich Ihnen Original-Dokumente am besten zu? 7. Was ist eine Apostille oder eine Legalisation? 8. Mit welchen Kosten kann ich bei Übersetzungen ungefähr rechnen? 9. Sind beglaubigte Übersetzungen generell teurer als gewöhnliche? 10. Werden für die Beglaubigung Zusatzkosten berechnet? 11. Wie schnell kann ich meine Übersetzungen bekommen? 12. Wie funktioniert die Bezahlung? 14. Wie berechnen Sie kleine Textumfänge (Bescheinigungen, usw.)? 15. Sind Ihre beglaubigten Übersetzungen weltweit gültig? 16. Übersetzen Sie auch englisch-spanisch und spanisch-englisch? 17. Haben Sie bestimmte Fachgebiete? 18. Ich möchte mich im Ausland bewerben. Übersetzen Sie auch Arbeitszeugnisse?
Warum gibt es vereidigte, ermächtigte oder anerkannte Übersetzer? In Deutschland ist der Beruf des Übersetzers nicht geschützt. Jeder, der sich für qualifiziert hält, darf Übersetzungen anbieten. Die Folgen sind vor allem im juristischen Umfeld (Immobilienkauf, Firmengründung, Gerichtsverhandlungen) in vielen Fällen unerfreulich und nicht selten kostspielig. Um ein Höchstmaß an Kompetenz und Korrektheit zu gewährleisten, verlangen deshalb gerade Behörden oft beglaubigte Übersetzungen, die nur von öffentlich Wie genau lautet Ihre Berufsbezeichnung? Ich bin Übersetzerin für englisch und spanisch, staatlich geprüft und beeidigt beim Landgericht München I. Ich bin keine Dolmetscherin. Dolmetscher und Übersetzer - wo liegt der Unterschied? Der Übersetzer überträgt schriftlich von einer Sprache in die andere, der Dolmetscher mündlich. Dolmetscher haben meist eine andere oder zusätzliche Ausbildung mit anderen inhaltlichen Schwerpunkten absolviert als Übersetzer. Wie werden beglaubigte Übersetzungen ausgefertigt? Der Übersetzer bestätigt mit Namensstempel und Unterschrift die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit der Textvorlage. Die Übersetzung wird mit der Textvorlage “untrennbar” verbunden, beispielsweise mit Klammer und Klebesiegel. In Bayern vermerkt der Übersetzer, dass er in diesem Bundesland vereidigt wurde, Ausgangssprache, Ort und Datum und unterzeichnet. Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit dem Original- Stempelabdruck des Übersetzers und können nicht als e-Mail versandt werden. Mit der „Beglaubigung“ wird die Korrektheit der Übersetzung bestätigt. Ein Übersetzer beurkundet jedoch keine Dokumente in der Form, wie dies bei einem Notar oder einer Behörde geschieht. Brauchen Sie für die Beglaubigung Original-Dokumente? Nein, denn da, wie unter Punkt 4 beschrieben, keine Dokumente beglaubigt werden, sondern die Korrektheit der Übersetzung bestätigt wird, ist grundsätzlich nur entscheidend, dass die Ausgangstexte komplett vorliegen und einwandfrei lesbar ist. Im Beglaubigungspassus wird vermerkt, ob das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine normale Kopie vorlag. In vielen Fällen müssen die Originale aber aus dem einfachen Grund der Lesbarkeit vorgelegt werden, weil z. B. Urkunden auf speziellem Papier ausgestellt wurden oder mit einer Vielzahl von Stempeln versehen sind, die übersetzt oder zumindest sinngemäß wiedergeben werden müssen, und diese in Kopie meist nicht mehr einwandfrei zu deuten sind. Gerade ausländische Urkunden sind oft auch in besonderer Weise verbunden und können daher nicht per e-Mail oder Fax versandt werden. Wie schicke ich Ihnen meine Original-Unterlagen zu? Am besten per Einschreiben / Einwurf. Diese Variante ist kostengünstiger, Was versteht man unter einer Apostille oder einer Legalisation? Eine Apostille ist eine Bestätigung der Beeidigung des Übersetzers, die vom Landgericht seines Wohnorts ausgestellt wird. Mit einer Legalisation wird die Echtheit einer ausländischen Urkunde bestätigt durch das Konsulat des Staates, in dem sie eingesetzt werden soll. Ein Sonderfall ist die „Haager Apostille“, mit der ebenfalls die Echtheit einer Urkunde bestätigt wird. Sie wird durch die Behörde des Staates, in dem sie ausgestellt wurde, ausgefertigt. Eine zusätzliche Bestätigung durch das Konsulat des Staates, in dem sie eingesetzt werden soll, ist dann aufgrund wechselseitiger völkerrechtlicher Verträge nicht mehr erforderlich. Mit welchen Kosten darf ich bei Ihren Übersetzungen rechnen? Meine Zeilenpreise bewegen sich zwischen 1,00 € und 2,00 €, errechnet auf Basis Gerade bei beglaubigten Übersetzungen (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) sind jedoch die Ausgangstexte meist nicht elektronisch zählbar. Aus diesem Grund unterbreite ich, wann immer dies möglich ist, Festpreisangebote nach Abschätzung des voraussichtlichen Aufwands. Diese lassen sich zum Vergleich unschwer auf Zeilenpreise umrechnen, geben jedoch beiden Seiten im voraus maximale Kalkulationssicherheit – ohne „böse Überraschungen“ für den Kunden oder versteckte Zusatzkosten. Verbindliche Angebote sind grundsätzlich erst nach Vorlage des gesamten Textumfangs möglich. Sind beglaubigte Übersetzungen teurer als gewöhnliche? Nein, denn da ich keine „Rohübersetzungen”, Stehgreif-Übersetzungen, u. ä. anbiete, unterscheiden sich bei mir beglaubigte Übersetzungen weder qualitativ noch preislich von gewöhnlichen. Ich berechne nur die unter Punkt 10. genannten Kosten für Mehraufwand. Berechnen Sie für die Beglaubigung von Übersetzungen Zusatzkosten? Für die Beglaubigung berechne ich pauschal pro Auftrag 25,00 €, zzgl. MwSt, für Mehrfach- oder Zweitausfertigungen 15,00 € pro Satz. Außerdem nach Rücksprache eventuell anfallende Kosten für Kuriere, Einschreiben mit Rückschein Wie schnell erhalte ich meine Übersetzungen? In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 5-10 Werktage. Wie funktioniert die Bezahlung? Sie erhalten eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer und 14 Tagen Zahlungsziel. Kunden, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, finden IBAN-Nummer, SWIFT-Code und Umsatzsteuer-Ident-Nr. auf der Rechnung. Privatkunden mit Sitz im Ausland haben die Möglichkeit der Vorab-Überweisung auf das von mir benannte Konto. Sämtliche Preise sind Nettopreise, zzgl. MwSt. Selbstverständlich. In solchen Fällen prüfe ich die Übersetzungen und rechne dies nach Aufwand ab. Da bei beglaubigten Übersetzungen aber eine Vielzahl von Formalien zu berücksichtigen sind, steht die Ersparnis für den Kunden selten im Verhältnis zum Aufwand. Wie berechnen Sie kleine Umfänge mit wenig Text (Bescheinigungen, usw.)? Für kleine Textumfänge berechne ich ein Mindesthonorar von 50,00 €, zuzüglich Mehrwertsteuer (19%) und ggf. Kosten für die Beglaubigung. Werden Ihre beglaubigten Übersetzungen weltweit akzeptiert? Theoretisch ja, sofern die unter Punkt 1 und 4 genannten Überlegungen zugrunde liegen. Da aber die Gesetzgebung der einzelnen Länder unterschiedlich ist und auch Änderungen unterliegt, rate ich grundsätzlich, beim Empfänger der Übersetzung Details für den jeweiligen Fall zu erfragen. Übersetzen Sie auch englisch-spanisch und umgekehrt? Nein, denn meine Muttersprache ist deutsch, und unter dem Aspekt der Qualität und des zeitlichen Aufwands ist es nicht ratsam, “zwischen zwei Fremdsprachen” zu übersetzen. Haben Sie bestimmte Fachgebiete? Ja, mein Schwerpunkt liegt bei Recht und Wirtschaft. Ich bewerbe mich im Ausland. Übersetzen Sie auch Arbeitszeugnisse? Ja, sofern es sich im weiteren Sinne um mein Fachgebiet handelt (Recht, Wirtschaft, Finanzen, Personal, Marketing). Selbstverständlich übersetze ich aus allen fachlichen Bereichen Zeugnisse, Diplome, Zertifikate und Bescheinigungen aller Art. Ich übersetze jedoch keine nach deutschem Standard erstellten “klassischen” Arbeitszeugnisse aus Fachgebieten wie Technik, IT, Medizin, Pädagogik, usw., und ich beglaubige auch keine Übersetzungen aus diesen Bereichen, die von Kunden oder KollegInnen angefertigt wurden. Bei der Übersetzung von Zeugnissen sind Schultyp und Berufsbezeichnung möglichst genau übersetzt oder eine deutsche oder fremdsprachige Entsprechung genannt. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Behörden, etwa den Kultusministerien oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Ständigen Kultusministerkonferenz Diese Angaben beruhen unter anderem auf Informationen des Landgerichts München 1, den Richtlinien zur Urkundenübersetzung aus dem Jahr 1997, herausgeben vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), sowie auf Informationen des Auswärtigen Amtes.
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Übersetzungsbüro . englisch und spanisch . Werbetexte in Ottobrunn bei München
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