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Margit Sies-Gurel

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© Gerd Altmann / geralt / Pixelio

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich “Übersetzung”

 

Präambel

Frau Margit Sies-Gurel, Alte Landstr. 18, 85521 Ottobrunn, beeidigte Übersetzerin für Englisch und Spanisch, (im Folgenden „Auftragnehmerin“) hat sich auf Fachübersetzungen im Bereich Recht und Wirtschaft spezialisiert.

 

1.    Geltungsbereich

(1)     Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2)     Der Kunde wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen und erhält durch entsprechende Vorlage die Möglichkeit zur Kenntnisnahme. Durch seine verbindliche Auftragserteilung nach Ziffer 2 erkennt er diese AGB an.

(3)    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.   Auftragserteilung, Bindefrist

(1)     Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per e-Mail annimmt.

(2)     Die Auftragnehmerin ist an ihre Angebote 4 Wochen lang gebunden. Danach kann sie ein neues Angebot abgeben oder das bestehende verlängern.

(3)    Geschuldet wird von der Auftragnehmerin die Übersetzung, nicht jedoch die inhaltliche Überprüfung der ihr überlassenen Texte.

3.      Umfang der Übersetzung  / Leistungsgegenstand

 (1)     Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die in dem jeweiligen Einzelauftrag vertraglich vereinbarten Leistungen und Ausfertigungen der Übersetzung.

 (2)     Die Auftragnehmerin kann sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn sie es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll hält, Dritter bedienen. Direkte Kontakte und Absprachen  zwischen dem Kunden und dem beauftragten Dritten bedürfen der Genehmigung der Auftragnehmerin.

4.    Mitwirkungs - und Aufklärungspflichten des Kunden

(1)     Der Kunde hat die Auftragnehmerin bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Verwendungszweck, etc.).

(2)    Informationen und Unterlagen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.) sowie Genehmigungen, Freigaben und Weisungen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert bei Auftragsvergabe bzw. so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. zu erteilen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.

 (3)     Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält die Auftragnehmerin vom Kunden keine Fachterminologie, relevanten Unterlagen, Informationen oder anderslautende Anweisungen, so wählt sie bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version.

 (4)     Der Kunde ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.

 (5)     Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für ggf. erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(6)     Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin und  gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

5.    Mängelbeseitigung /Abnahme

(1)     Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie von Seiten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(2)     Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

 (3)     Sofern es sich bei  dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der folgenden Besonderheit:

Sofern es sich um festgestellte oder feststellbare Mängel handelt, muss der Kunde diesen Mangel unter genauer Angabe gegenüber der Auftragnehmerin unverzüglich und schriftlich anzeigen. Unterlässt er dies, so verliert er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen dieser Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Diese Rügepflicht gilt nicht für verdeckte Mängel.

(4)     Die Abnahme richtet sich nach § 640 BGB. Sie hat – sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird – innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang der Leistung beim Kunden zu erfolgen.

6.      Haftung

(1)     Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Haftung aufgrund von der Auftragnehmerin übernommener Garantien und aufgrund Arglist bleibt unberührt.

(2)     Die Haftung der Auftragnehmerin aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

 (3)     Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 (4)     Die Auftragnehmerin übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.

(5)     Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt in der Regel per Post. Sofern auf Wunsch des Kunden die elektronische Übertragung gewählt wird, erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für schuldhafte, unvollständige oder durch die elektronische Übertragung verlorengegangene Texte und Daten.

(6)     Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin kann bei vertraulichem und geheimem Inhalt, wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten, keine absolute Geheimhaltung gewährleistet werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzt sie Anti-Virus-Software und empfiehlt dies auch den Kunden.

 (7)     Soweit die Auftragnehmerin mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

7.    Berufsgeheimnis/ Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin, ihre freien Mitarbeiter oder sonstige von ihr beauftragte Dritte  verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Alle Texte werden vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst sind, sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen Publikation veröffentlicht wurden.

8.    Liefertermine

(1)    Lieferfristen und – termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend.

(2)     Die Auftragnehmerin kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Leistungsverzögerungen, die der Kunde selbst verursacht, vor allem indem er zur Erfüllung des Auftrags nötige Informationen nicht termingerecht zur Verfügung stellt, und durch alle anderen Maßnahmen, die die Leistungen der Auftragnehmerin wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

 (3)     Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

9.    Vergütung

(1)     Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Wort, Zeile oder Seite oder nach Aufwand und ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung ohne Abzug fällig.

(2)     Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen.

Bei Verträgen mit privaten Kunden ist die Mehrwertsteuer im Endpreis gesondert aufgeführt enthalten.

In allen anderen Fällen handelt es sich  - sofern nichts anderes vereinbart ist - bei dem vereinbarten Preis, um den Nettopreis.

Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

(3)     Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

(4)     Bei Zahlungsverzug berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben eine Entschädigung für Mehraufwand in Höhe von 5,00 € und ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (bei Privatpersonen 5 %).

(5)     Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, während dieser Zeit weitere Leistungen einzustellen.

10.    Eigentumsvorbehalt /  Übertragung von  Nutzungsrechten

(1)     Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

(2)     Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Übersetzungsleistung.

11.    Sonstiges

(1)     Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)     Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

 

Stand: Mai 2009

 

       Übersetzungen in Englisch und Spanisch. Werbetexte in München, Ottobrunn

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